KONTAKT
E-Mail
support@zap.gr.ch
Telefon
081 257 61 70
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt nur elektronisch über Internet. Die elektronische Anmeldung erfolgt in einem bestimmten Zeitfenster. Verspätete Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Anmeldungen aus der 1. Klasse der Sekundarstufe I sind nicht möglich.
Die Sekretariate der Mittelschulen und das Prüfungssekretariat Aufnahmeprüfungen (081 257 61 70) leisten im Bedarfsfall Support bei der elektronischen Anmeldung.
Bei der Anmeldung zur Prüfung wird eine Prüfungsgebühr von CHF 100.- fällig. Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie im Januar 2025 einen Einzahlungsschein. Erfolgt eine Abmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist, muss die Prüfungsgebühr von CHF 100.- trotz der Abmeldung beglichen werden.
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren sowie Prüfungsbeispiele der letzten vier Jahre finden Sie auf der Website des Amtes für Höhere Bildung (www.ahb.gr.ch).
Anmeldung in drei Schritten
Registrierung
- Für die Anmeldung müssen Sie sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren.
- Nach der Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und eines Passwortes erhalten Sie an Ihre E-Mail-Adresse einen Code geschickt, den Sie auf der nächsten Seite eintragen müssen, um die Registrierung abzuschliessen.
- Nach Abschluss der Registrierung können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem Passwort innerhalb der Anmeldefrist bis zur definitiven Anmeldung beliebig oft einloggen und Ihre Anmeldung bearbeiten.
Anmeldung elektronisch erfassen
- Angaben zum Kind
- Angaben zu den Eltern
- Prüfungsort und Prüfungssprache
- Schulwahl
- Vorbildung
- Besonderes
- Bestätigung der Anmeldung
Dokumente nachreichen
- Zeugniskopie (Kopie des 1. Semesterzeugnisses 2024/2025)
- Ausweiskopie (Pass oder Identitätskarte)
Die nachzureichenden Dokumente müssen bis spätestens 03. Februar 2025 beim Amt für Höhere Bildung, Prüfungssekretariat Aufnahmeprüfungen, Grabenstrasse 1, 7001 Chur, oder elektronisch an support@zap.gr.ch eingereicht werden.
Es werden keine Eingangsbestätigungen versendet (auch nicht auf Verlangen).
Bei Ungereimtheiten wird das Amt für Höhere Bildung telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Falls die Kopien elektronisch eingereicht werden, benötigen wir diese nicht zusätzlich in
Papierform per Post.